Strom­ta­ri­fe zwi­schen Anspruch und Wirklichkeit

Pro­dukt­ent­wick­lung „per Gesetz“ – Strom­ta­ri­fe zwi­schen Anspruch und Wirklichkeit

Die Pro­dukt­ent­wick­lung im Strom­markt ist zur Hoch­seil­akro­ba­tik gewor­den. Geset­ze wie § 14a EnWG oder § 9 EEG neu sol­len die Net­ze sta­bi­li­sie­ren – schaf­fen aber vor allem eines: Komplexität.

Netz­dien­li­ches Dim­men von Wall­bo­xen und Wär­me­pum­pen klingt ver­nünf­tig. Doch in der Pra­xis feh­len die intel­li­gen­ten Mess­sys­te­me, Steu­er­ge­rä­te (CLS-Boxen) – und Ver­trau­en. Wel­cher Haus­be­sit­zer ver­steht auf Anhieb, wie die not­wen­di­ge Tech­nik funk­tio­niert und was sie mit gerin­ge­ren Netz­ent­gel­ten zu tun hat. Schlimms­ten­falls ent­wi­ckelt er die Vor­stel­lung, dass man ihm im Janu­ar die Wär­me­pum­pe abschaltet…

Neue PV-Anla­gen wer­den per Gesetz in ihrer Wirk­ein­spei­se­leis­tung pau­schal bis zum Ein­bau einer iMSys mit Steu­er­box oder eines Rund­steu­er­emp­fän­gers (RSE) gedros­selt um einen „Brown­out“ zu ver­mei­den. Dyna­mi­sche Tari­fe nach § 41 a EnWG ver­spre­chen Ein­spa­rung – sofern die Nut­zer ihre Haus­halts­ge­rä­te aktiv steu­ern oder auto­ma­ti­sie­ren. Letz­te­res erfor­dert die Anschaf­fung steu­er­ba­rer Haus­halt­ge­rä­te, Wär­me­pum­pen, Wall­bo­xen – und eines Ener­gie­ma­nage­ment-Sys­tems, wel­ches das Zusam­men­wir­ken „orches­triert“. 

Doch halt, natür­lich benö­tigt man auch dazu eine iMSy und eine Steu­er­box, die wie­der­um wenig ver­füg­bar sind. Und klar, es sind dann auch steu­er­ba­re Anla­gen nach § 14a EnWG, bei denen der Netz­be­trei­ber „mit­steu­ert“. Ob dann eine Direkt­steue­rung, bei­spiels­wei­se der Wär­me­pum­pe oder eine Steue­rung über ein Ener­gie­ma­nage­ment­sys­tem (EMS) erfolgt, muss dem zustän­di­gen Netz­be­trei­ber übri­gens vor­ab gemel­det werden.

Wer soll das noch verstehen?

Für Ver­triebs­lei­ter und Pro­dukt­ma­na­ger bei Stadt­wer­ken stellt sich eine bit­te­re Fra­ge: Wie erklärt man dem Kun­den ein Pro­dukt, das durch Kom­ple­xi­tät und Wider­sprü­che im Ener­gie­recht selbst kaum ver­ständ­lich ist? Wie kann man ein sol­ches Pro­dukt „ein­fach“ bestell­bar und benutz­bar machen? Wie kann man als Stadt­werk dar­an verdienen?

Eini­ge tech­nik­af­fi­ne Eigen­heim­be­sit­zer wer­den sich ger­ne mit die­ser Tech­nik beschäf­ti­gen aber für die Mehr­heit der Strom­nut­zer ist es das sprich­wört­li­che „böh­mi­sche Dorf“.

Noch mehr Auf­ga­ben für die Stadtwerke-Vertriebe!

Hier zeigt sich ein (wei­te­rer) Ver­än­de­rungs­be­darf für die Stadt­wer­ke: Konn­te man frü­her sei­ne Pro­dukt­pfle­ge und ‑ent­wick­lung mit den Para­me­tern aus Beschaf­fung, Pri­cing, Port­fo­lio-Manage­ment und Wett­be­werbs­be­ob­ach­tung bestrei­ten, benö­tigt das Pro­dukt­port­fo­lio der Zukunft einen über­grei­fen­den Ansatz. Die­ser wird zuneh­mend Aspek­te wie Tech­nik, digi­ta­le Ver­triebs­ka­nä­le, eine dif­fe­ren­zier­te Ziel­grup­pen-Beob­ach­tung und grö­ße­rer Schnel­lig­keit erfor­dern. Nicht zuletzt, weil bran­chen­frem­de Start-ups hier mit einem wesent­lich höhe­ren Tem­po agieren.

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