H‑Gas-Markt­raum­um­stel­lung

Die H‑Gas-Markt­raum­um­stel­lung als Ver­triebs­chan­ce nutzen

Wäh­rend die Ener­gie­wen­de gro­ße Tei­le des Medi­en­echos unse­rer Bran­che aus­macht, voll­zieht sich – fast nur der Fach­öf­fent­lich­keit bekannt – im Wes­ten der Repu­blik ein Umbruch: Auf­grund der zurück­ge­fah­re­nen L‑Gas-För­de­rung in den Nie­der­lan­den müs­sen zwi­schen 2016 und 2030 vie­le Net­ze auf H‑Gas umge­stellt wer­den. Doch was hat das mit Ver­trieb und Mar­ke­ting zu tun? Denn: Nach § 19 a EnWG ist die Markt­raum­um­stel­lung eine Netz­an­ge­le­gen­heit. Betrof­fen sind aber nicht nur die Net­ze selbst, son­dern 4,3 Mil­lio­nen End­kun­den mit – nach Schät­zung des DVGW – bis zu 5,5 Mio. Anla­gen. Wie wer­den die Anla­gen­be­sit­zer den ver­meint­lich eher tech­ni­schen Vor­gang wahr­neh­men und kommentieren?

The­se 1: Es gibt ein Ver­stän­di­gungs­ri­si­ko bei Begut­ach­tung der Anlagen

Anla­gen­be­trei­ber müs­sen dem Netz­be­trieb oder des­sen Dienst­leis­ter Zugang zu allen Anla­gen zwecks Sich­tung und Ein­stu­fung gewäh­ren. Solan­ge ein Stadt­wer­ke-Ver­triebs­kun­de betrof­fen ist – kaum ein Pro­blem. Doch was ist mit Netz­be­trie­ben, die im Sin­ne des Unbund­lings abwei­chen­de Namen füh­ren? Was ist mit Kun­den, die von einem ande­ren Händ­ler belie­fert wer­den? Wahr­ge­nom­me­ner Geschäfts­part­ner ist hier der Erd­gas­lie­fe­rant und Mehr­zahl der Kun­den wird das Unbund­ling bis­lang kaum ver­stan­den haben.

The­se 2: Es gibt ein Image-Risi­ko durch Anla­gen, die nicht auf H‑Gas umge­stellt wer­den können

Exper­ten schät­zen, dass bis zu 3% der betrof­fe­nen Anla­gen nicht anpas­sungs­fä­hig bzw. ‑wür­dig sind – also bis zu 165.000 Hei­zun­gen, Feue­rung und ande­re Anla­gen. Ergeb­nis ist, die Besit­zer müs­sen die­se auf eige­ne Kos­ten aus­tau­schen. Geschieht dies nicht, ist der Netz­be­trei­ber ver­pflich­tet, die Anla­ge still zu legen. An die­ser Stel­le tritt für den Hei­zungs­be­sit­zer der „Hei­zungs-Gau“ ein.

Die mög­li­chen Folgen:

  • Ein­zel­ne Kun­den könn­ten unge­wollt ver­är­gert wer­den…
    …und lösen ein schlech­tes Echo in der Lokal­pres­se oder den sozia­len Medi­en aus.
  • Das Image der gesam­ten Erd­gas­wirt­schaft wird beeinträchtigt.

Zwar ver­tei­len sich die­se Risi­ken auf 56 Umstell­be­rei­che und die Jah­re bis 2030 – ein vor­aus­schau­en­des Abfe­dern erscheint für die betrof­fe­nen Unter­neh­men unbe­dingt sinn­voll. Und damit sind nicht nur die Netz­be­trie­be gefor­dert, son­dern – unter Beach­tung der Gleich­be­hand­lung – sinn­vol­ler­wei­se auch die Vertriebe.

Denn in der Markt­raum­um­stel­lung ste­cken auch Chan­cen für die Hei­zungs­mo­der­ni­sie­rung und damit den Kli­ma­schutz. Chan­cen für ein Stadt­werk bzw. einen Erd­gas­ver­trieb, par­al­lel zur Markt­raum­um­stel­lung, Kun­den für eine Moder­ni­sie­rung zu gewin­nen. Oder für neue Geschäfts­mo­del­le, bei­spiels­wei­se die neue Hei­zung im Rah­men eines Con­trac­tings. Chan­cen, um sich in einer für die Kun­den schwie­ri­gen Situa­ti­on als Part­ner zu bewäh­ren und damit die Kun­den­bin­dung zu festigen.

Was kön­nen sich Stadt­wer­ke oder Erd­gas­an­bie­ter kon­kret tun?

  • Eine Über­gangs­lö­sung für von der Sper­rung betrof­fe­ne Haus­hal­te anbieten.
  • Falls nicht ohne­hin vor­han­den, ein eige­nes För­der­pro­gramms für Hei­zungs­mo­der­ni­sie­rung auf­le­gen oder aktualisieren.
  • Ein Klein­an­la­gen-Con­trac­ting anbie­ten, mit dem Haus­hal­te eine moder­ni­sier­te Hei­zung erhal­ten ohne dafür ihr Erspar­tes ver­wen­den zu müs­sen. Und das bei gleich­zei­ti­ger Bin­dung der betrof­fe­nen Kun­den durch den Con­trac­ting­ver­trag für 10 oder mehr Jahre!
  • Rat durch das För­der­di­ckicht anbieten.
  • Not­fall-Finan­zie­run­gen für sozi­al schwa­che Haus­hal­te, even­tu­ell zusam­men mit Behör­den, entwickeln.

So vor­be­rei­tet kön­nen aus den Anla­gen­be­sit­zern mit Anpas­sungs­pro­ble­men zufrie­de­ne Kun­den und Mul­ti­pli­ka­to­ren wer­den. Übri­gens eine Mög­lich­keit, die allen in einem Ver­teil­netz ope­rie­ren­den Ver­trie­ben offen steht. Netz­be­trei­ber, in deren Ver­teil­netz der Stadt­wer­ke­ver­trieb die Markt­raum­um­stel­lung für Aktio­nen nut­zen will, soll­ten daher auf die Gleich­be­hand­lung aller Trans­port­kun­den ach­ten. Mate­ria­li­en und Hil­fe­stel­lun­gen zur Markt­raum­um­stel­lung hal­ten die Ver­bän­de BDEW und DVGW bereit.

Tei­len Sie die­sen Beitrag